Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Die Hauptaufgabe der Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist die Kostendeckung von Rechtsstreitigkeiten rund um die vermietete Immobilie.
Um Ihnen bewußt zu machen, welchem finanziellen Risiko Sie ohne Vermieter-Rechtsschutzversicherung ausgesetzt sind, haben wir einige Beispiele aus der täglichen Schadenspraxis zusammengestellt.
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Ihr Mieter zahlt seit einigen Monaten keine Miete...
... Ihnen bleibt nur der Gang zum Gericht. Trotz des Räumungsurteils weigert sich der Mieter, die Wohnung zu verlassen. Für eine Zwangsräumung müssen Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Bei einer durchschnittlichen Monatsmiete von 550 Euro kommen bei einem Weg über zwei Instanzen Verfahrenskosten von 7.228,30 Euro auf Sie zu.
Die Zwangsräumumng der Wohnung kostet weitere 7.500,00 Euro für Gerichtsvollzieher und Spediteur. Kosten, die die Vermieter-Rechtsschutzversicherung übernehmen würde.
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Trotz einer einwandfreien Nebenkostenabrechnung weigert sich Ihr Mieter, die Nachzahlung in Höhe von 825,00 Euro zu überweisen.
Die Nachzahlung müssen Sie einklagen. Auch diese Kosten übernimmt die Vermieter-Rechtsschutzversicherung.
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Sie entdecken als Vermieter erhebliche Schäden bei einer Wohnungsübergabe.
Verschiedene Reparaturen sind notwendig; Handwerker werden beauftragt. Wer kommt dann für die Reparaturkosten und für den zwischenzeitlich entstandenen Mietausfall auf? Wieder hilft Ihnen Ihre Vermieter-Rechtsschutzversicherung.
Beitragsberechnung:
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten, für die Versicherungsschutz beantragt wurde. Ein Vergleich von Versicherungssumme und Leistungen lohnt sich auf jeden Fall.
Schadensregulierung
Im Falle eines absehbaren Prozesses können Sie schriftlich oder telefonisch anfragen, ob Ihre Versicherung die anfallenden Kosten übernimmt oder Ihr Rechtsanwalt holt die entsprechende Deckungszusage vom Versicherer ein.
Leistungseinschränkungen
Wenn beispielsweise keine hinreichenden Chancen auf Prozesserfolg bestehen, kann es zur Ablehnung der Übernahme des Falls durch den Versicherer kommen. Das gilt auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten.
Kündigung
Lehnt der Versicherer im Schadensfall die Leistung ab, kann eine fristlose Kündigung (oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres) erfolgen.
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