powered byInveda.net
Als Zessionar wird der Gläubiger in einem Abtretungsgeschäft bezeichnet. Er erwirbt alle Rechte und Ansprüche aus dem betreffenden Versicherungsvertrag.
© Versicherungsbote.de
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon
|Powered by IReS, Copyright © 2025 Inveda.net