Lexikon - Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
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Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn:
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten setzt voraus, dass die Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Arbeiten sonst durch Haushaltsmitglieder erledigt werden. (auch hier gilt die 400 EURO Grenze).
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