Lexikon - Arbeitslosigkeit - Außerkraftsetzen des Vertrages
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Arbeitslosigkeit - Außerkraftsetzen des Vertrages
Die Außerkraftsetzung wird mit Ende der Arbeitslosigkeit aufgehoben und der Vertrag läuft normal weiter. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als 3 Jahre, wird der Vertrag ohne besondere Vereinbarungen aufgelöst.
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